Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.04.2025
Sonstiges
09.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
08.10.2024
Eröffnungen
06.06.2024
Sicherungsmaßnahmen
28.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
03.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2019 bis zum 31.12.2019
03.12.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2019 bis zum 31.12.2019
23.10.2019
Neueintragungen